Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine wichtigste Aufgabe ist die zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung für 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherte durch die Konkretisierung des Leistungskataloges auf Bundesebene in Richtlinien für den stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich auf der Grundlage des SGB V.
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Gemeinsamer Bundesausschuss